Was ist ein Baumkataster?
Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem (Stadt-/Straßen-/Park-)Bäume verwaltet werden. Das Verzeichnis wird von uns über eine Software datenbankgestützt geführt. Alle erfassten Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden. Ein EDV-gestütztes Baumkataster kann zur Visualisierung des Baumstandortes mit einem Geoinformationssystem gekoppelt werden.
Im Baumkataster werden (zumeist) folgende Daten erfasst
- Kennzeichnung/ Bezeichnung des Baumes (z. B. Nummer)
- lagegenauer Standort (Koordinaten der Bäume)
- Gattung/ Baumart
- Pflanzjahr/ Alter
- Höhe
- Stammumfang o. Stammdurchmesser
- Kronendurchmesser
- Zustandsdaten (Vitalitätseinschätzung)
- Schädlingsanfälligkeit
- Status (z. B. Naturdenkmal)
- Foto des Baumes
- Historie der Pflegemaßnahmen
- Kosten der Pflegemaßnahmen
- Risikoeinschätzung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- Zuständigkeit, "Eigentümer" (Kommune, Landkreis, Privat usw.)
- Kontrollzuständigkeit, "Besitzer" (z. B. beauftragte Dritte)
- Sturmnachkontrollkennzeichen (Ja/Nein)
- Datum der letzten Kontrolle
- Datum bzw. Monat/Jahr der nächsten Kontrolle
Da der Baumeigentümer (Kommune, Wohnungsbaugesellschaft, Parkverwaltung usw.) für die Verkehrssicherheit (wozu auch z. B. die Standsicherheit von Bäumen gehört) verantwortlich sind, sind Baumkataster notwendige Werkzeuge, um dieser Aufgabe nachkommen zu können.
Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren.
Wir erstellen für Sie ein Baumkataster nach den Grundsätzen der „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheitspflicht von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie“. Das betrifft alle Bäumen die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüft werden müssen an: Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, Friedhöfen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.
Geltungsbereich FLL- Baumkontrollrichtlinie
Allgemeine Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht
Juristische Anforderungen an die Baumkontrolle
