Geltungsbereich FLL – Baumkontrollrichtlinie
Die „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie“ gilt für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, z.B. Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.
