Allgemeine Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht
Jeder, der einen Verkehr eröffnet, also Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, hat notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus resultierenden Risiken zu treffen. Ein Grundstücksbesitzer hat also dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume ein. Verkehrssicherungspflichtig ist derjenige, der die Benutzung eines Grundstücks zulässt oder duldet. Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung besteht kein Anspruch. Der Baumeigentümer oder der für den Baum verantwortliche ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
