Nutzen Sie ein Baumkataster zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei der Baumkontrolle

Wir erstellen für Städte, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen ein Baumkataster nach der FLL-„Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie“.

Wir werden in ganz Hessen und darüber hinaus tätig. In Heuchelheim bei Gießen ansässig, fokussieren wir uns besonders auf die Gebiete Korbach, Hofgeismar, Kassel, Eschwege, Homberg, Dillenburg, Frankenberg, Marburg, Gießen, Fulda, Wetzlar, Alsfeld, Hünfeld, Limburg, Friedberg, Gelnhausen, Bad Homburg, Frankfurt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim, Wiesbaden, Darmstadt, Heppenheim, Erbach.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die regelmäßige Durchführung einer Baumkontrolle für jeden Eigentümer von Bäumen vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Baumeigentümer oder der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch den Baum an Personen oder Sachen zu verhindern. Als Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche gilt § 823 Abs. 1 BGB. Werden die Bäume nicht kontrolliert haftet im Schadensfalle der Eigentümer.

Des Weiteren fordern immer mehr Versicherer von Kommunen oder Wohnungsbaugesellschaften die Führung eines Baumkatasters nach den Grundsätzen der Baumkontrollrichtlinie.

Besitzt der Eigentümer von Bäumen nicht die fachliche Kompetenz um eine Baumkontrolle nach der FLL-„Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie“ durchzuführen, kann er einen Dritten beauftragen.

Das Baumkataster bietet Städten, Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehören:

  • Kontrolle der Verkehrssicherheit und Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht
  • Nachweis der Verkehrssicherungspflicht für den Versicherer
  • Steuerung notwendiger Pflegemaßnahmen
  • Möglichkeit der Anknüpfung an die Kosten-Leistungsrechnung
  • Planungsgrundlage und Planungssicherheit

Wir, die AC Consult & Engineering GmbH, ansässig in Heuchelheim bei Gießen, bieten Ihnen die Erstellung eines Baumkatasters an. Für unseren Tätigkeitsbereich in Hessen und in Einzelfällen auch über die Landesgrenzen hinaus haben Sie folgende Ansprechpartner:

Erstellung Baumkataster + Baumkontrolle
Stefan Scupin
Dipl. Ing. (Forst)
(FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur)
Telefon 0641/96985-11
E-Mail: S.Scupin@die-ac.de


Geschäftsleitung
Marcus Karger
Dipl. Ing. Umwelttechnologie
Telefon 0641/96985-13
E-Mail: M.Karger@die-ac.de

Sie haben einen Baumbestand und möchten ein Baumkataster erstellen? Sie möchten Ihr Baumkataster fortschreiben, erweitern oder den Bestand aktuell überprüfen?
Sie brauchen eine Beratung zur Erstellung eines Baumkatasters?

Die AC ist seit über 10 Jahren auf unterschiedlichen Gebieten für Kommunen, Städte, Landkreise, für Unternehmen und die Wohnungswirtschaft tätig. Mit Erfahrung, Know-how und unterstützt durch eine technische Ausrüstung auf neuestem Stand, arbeiten wir seit jeher erfolgreich für unsere Kunden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und nehmen uns Zeit für eine umfassende Beratung.

Was ist ein Baumkataster?

Ziele der Baumkontrolle?

Geltungsbereich FLL- Baumkontrollrichtlinie

Allgemeine Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht

Juristische Anforderungen an die Baumkontrolle